Mietsenkung von Altbaumieten – Prozessfinanzierung im österreichischen Mietrecht

Die Prozessfinanzierung im österreichischen Mietrecht ist eine in Wien 2013 entstandene Branche. Das Geschäftsmodell der Prozessfinanzierer beruht darauf, Mietsenkungen in Wiener Altbauwohnungen zu erreichen, welche dem sogenannten Richtwert-Mietzins unterliegen. Der Prozessfinanzierer organisiert und finanziert das Verfahren und erhält eine Erfolgsprovision auf den für den Mieter erwirkten finanziellen Vorteil.

Die gesetzlich erlaubte Maximalmiete einer Wiener Altbauwohnung ist durch das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) §16 (Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses) reglementiert. Je nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand der Altbauwohnung ergibt sich ein Höchstmietzins, der von den Unternehmen ermittelt wird. Anschließend wird den Mietern eine Prozessfinanzierung angeboten und durch externe Juristen, Verfahren vor der Schlichtungsstelle und, falls erforderlich, nachfolgendem Gerichtsverfahren eine Rückzahlung der zu viel bezahlten Miete organisiert.

Über ein Webformular können Mieter grundlegende Daten ihrer Altbauwohnungen eintragen, die in einem weiteren Schritt hinsichtlich der Anwendbarkeit des österreichischen Mietrechts geprüft werden. Im Zuge der Überprüfung wird üblicherweise die entsprechende Altbauwohnung von Sachverständigen besichtigt und die angegebenen Daten verifiziert. Anschließend ermitteln Unternehmen wie die Miet-Bremse GmbH den Richtwert-Mietzins und prüfen, ob der Rechtsweg erfolgversprechend ist. Bei einem positiven Prüfungsergebnis werden Juristen, Behörden oder Vereine mit der Einleitung des Verfahrens beauftragt, mit dem Ziel die Rückerstattung der bereits zu viel bezahlten Miete zu erreichen. Im Gegenzug veranschlagen die Dienstleister eine Erfolgsprovision auf den erwirkten finanziellen Vorteil des Mieters. Falls ein Prozess, dessen Kosten vom Prozessfinanzierer vollständig übernommen werden, zu Ungunsten des Mieters ausgeht, bleibt der Aufwand der Unternehmen also unentschädigt und für den Mieter kostenfrei. Abhängig davon, ob der Prozessfinanzierer den Weg über eine kompromissbereite Verhandlung mit dem Vermieter, einen Antrag bei der staatlichen Schlichtungsstelle oder einer direkten Klageeinreichung beim Bezirksgericht wählt, dauert es im Schnitt mehrere Monate, bis ein Verfahren zu einem Ergebnis geführt wird. Im Falle einer Gerichtsverhandlung gehen 98 Prozent der Fälle zu Gunsten des Mieters aus.

 

 

 

Quellen: – wikipedia.org – https://miet-bremse.at/

 


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